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Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Website stadtohr.de einschließlich der
Stadtführungen.
Unser Anspruch
Wir wollen, dass diese Führungen für möglichst viele Menschen nutzbar sind. Maßstab ist
die Norm EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1
auf Stufe AA.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Die Abweichungen stehen unten.
Was eingebaut ist
- Jeder Ton steht auch als Text da. Was gesprochen wird, lässt sich
mitlesen; der laufende Absatz wird hervorgehoben.
- Bildbeschreibungen. Zu jeder Station gibt es eine eigene Spur
„Was Sie vor sich sehen", die das Bauwerk für blinde und sehbehinderte Gäste beschreibt.
Sie ist zusätzlich als Ton abrufbar.
- Bedienung ohne Maus. Alle Schaltflächen sind mit der Tastatur
erreichbar, der Fokus ist sichtbar.
- Große Schaltflächen. Mindestens 44 mal 44 Pixel.
- Kontraste. Texte und Bedienelemente erfüllen das Verhältnis 4,5:1
beziehungsweise 3:1.
- Vier Detailgrade. Von zwei Sätzen bis zur ausführlichen Fassung, dazu
eine Spur für Kinder.
- Einstellbares Sprechtempo von 0,8 bis 1,6-fach.
- Helle und dunkle Darstellung, der Systemeinstellung folgend.
- Die Seiten funktionieren bis 200 Prozent Zoom ohne waagerechtes Scrollen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Was wir noch nicht erreichen
- Keine Gebärdensprachfassung. Die Inhalte liegen als Text und Ton vor,
nicht in Deutscher Gebärdensprache.
- Keine Fassung in Leichter Sprache. Die kürzeste Stufe ist knapp, aber
nicht nach den Regeln Leichter Sprache geprüft.
- Die Sprachausgabe ist ein Platzhalter. Derzeit wird eine
Betriebssystem-Stimme verwendet. Sie klingt an manchen Stellen unnatürlich und betont
Eigennamen falsch. Eine professionelle Aufnahme ist geplant.
- Die Karte ist visuell. Sie lässt sich nicht sinnvoll vorlesen. Alle für
die Führung nötigen Angaben stehen deshalb zusätzlich als Text da: Entfernung, Richtung und
die Abbiegehinweise im Wortlaut.
- Keine Route für Rollstuhl oder Rollator. Wir hatten eine berechnete
Strecke vorgesehen, die erfasste Treppen meidet, und haben sie wieder entfernt. Der Grund:
ob ein Weg tatsächlich befahrbar ist, hängt von Pflaster, Steigungen, Baustellen und
Bordsteinen ab, die in den Kartendaten fehlen. Eine Route zu versprechen, die wir nicht
abgefahren haben, wäre unredlich – gerade gegenüber den Menschen, die sich darauf verlassen
müssten. Die Altstädte, durch die diese Führungen gehen, sind überwiegend
kopfsteingepflastert.
Warum
Die fehlenden Punkte sind eine Frage von Aufwand und Geld, nicht eine Entscheidung gegen
die Nutzerinnen und Nutzer. Wir arbeiten sie ab, sobald es die Mittel erlauben.
Barriere melden
Ist Ihnen etwas aufgefallen, das Sie an der Nutzung hindert, schreiben Sie bitte an
info@stadtohr.de. Beschreiben Sie möglichst, welche
Seite und welche Schaltfläche betroffen sind und welches Hilfsmittel Sie verwenden.
Wir antworten innerhalb von zwei Wochen.
Schlichtung
Hilft unsere Antwort nicht weiter, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16
des Behindertengleichstellungsgesetzes wenden:
Schlichtungsstelle BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen
mit Behinderungen, Mauerstraße 53, 10117 Berlin.
Rechtlicher Hinweis
Offen, bitte prüfen lassen: Ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
auf dieses Angebot anwendbar ist, hängt unter anderem davon ab, ob es als Dienstleistung im
elektronischen Geschäftsverkehr gilt und ob die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift
(unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz). Wir halten die Anforderungen
unabhängig davon ein, soweit wir können.