← Startseite

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Website stadtohr.de einschließlich der Stadtführungen.

Unser Anspruch

Wir wollen, dass diese Führungen für möglichst viele Menschen nutzbar sind. Maßstab ist die Norm EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Abweichungen stehen unten.

Was eingebaut ist

Nicht barrierefreie Inhalte

Was wir noch nicht erreichen

Warum

Die fehlenden Punkte sind eine Frage von Aufwand und Geld, nicht eine Entscheidung gegen die Nutzerinnen und Nutzer. Wir arbeiten sie ab, sobald es die Mittel erlauben.

Barriere melden

Ist Ihnen etwas aufgefallen, das Sie an der Nutzung hindert, schreiben Sie bitte an info@stadtohr.de. Beschreiben Sie möglichst, welche Seite und welche Schaltfläche betroffen sind und welches Hilfsmittel Sie verwenden. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen.

Schlichtung

Hilft unsere Antwort nicht weiter, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes wenden:
Schlichtungsstelle BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Mauerstraße 53, 10117 Berlin.

Rechtlicher Hinweis

Offen, bitte prüfen lassen: Ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf dieses Angebot anwendbar ist, hängt unter anderem davon ab, ob es als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr gilt und ob die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz). Wir halten die Anforderungen unabhängig davon ein, soweit wir können.